Seit dem 15.06.2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.
Dies wurde bereits mit der VO (EU) Nr. 165/2014 festgelegt. Zweck der Verordnung ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden.
Eine Umrüstpflicht für ältere Fahrzeuge bestand in 2022 und 2023 noch nicht. Fahrzeuge mit Erstzulassung seit Mai 2006 müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber (digitales EU-Kontrollgerät) ausgerüstet sein. Noch ältere Fahrzeuge, die unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen, sind in der Regel mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet.
Aber Achtung: Umrüstpflicht auf intelligente Tachographen der 2. Generation im grenzüberschreitenden Verkehr!
Lkw mit analogen oder digitalen Tachographen müssen bis Ende 2024 umgerüstet werden, Lkw mit intelligentem Tachograph der 1. Generation müssen bis Sommer 2025 umgerüstet werden und Lkw zwischen 2,5 t und 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen ab Mitte 2026 ausgerüstet sein.