Sicherheit zum Nachrüsten

Abbiegeassistenzsysteme werden staatlich gefördert.

Abbiegemanöver von Lkws können einen immensen Risiko- und Stressfaktor darstellen. Das gilt für Fußgänger, Radfahrer und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer im Umfeld des Fahrzeugs, aber auch für den Fahrer selbst.

In den letzten Jahren ist die Aufmerksamkeit für schwere Verkehrsunfälle mit Lkw und Bussen gewachsen, die bei Abbiegevorgängen nach rechts andere Verkehrsteilnehmer übersehen. Es sind verschiedene gesetzgeberische Initiativen entstanden, und die Nachrüstung mit einem Abbiegeassistenten wird im Programm „AAS“ mit 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

AAS

Seit dem 01.07.2024 erfolgt die Beantragung und Förderung von Abbiegeassistenten wieder ausschließlich im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme "AAS". Dies gilt auch für Abbiegeassistenzsysteme in Kraftfahrzeugen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM, deren Förderung zuvor im Förderprogramm „US“ (vormals De-minimis) beantragt wurde. Die Förderperiode 2024 wurde bis zum 29.11.2024 verlängert. Bis zu diesem Termin können Förderanträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch weiterhin über das Antragsportal des Bundesamtes gestellt werden. 

Seit dem Start des Förderprogrammes im Jahre 2019 konnten mehr als 23.000 Abbiegeassistenzsysteme gefördert werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm AAS finden Sie auf den Seiten des BALM.

Hier erfahren Sie mehr über die Nachrüst-Abbiegeassistenten von SCHROIFF.

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