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Der neue DTCO 4.1 entspricht den neuesten Sicherheitsstandards und Anforderungen der EU. Um die relevanten Tachographen-Daten und die Daten der neuen Fahrerkaten herunterladen zu können, benötigen die Downloadtools DLK Pro Downloadkey S und DownloadTerminal jeweils ein Software-Update.

Die Updates sind unter folgendem Link erhältlich:

• DLK Pro Download Key (S) (Version 3.1.2): VDO Fleet – Downloads

• VDO SmartTerminal ((Version 2.2.1): VDO SmartTerminal

Alle älteren DLK Download Key Pro (vor November 2019) benötigen eine DLK Pro Lizenzkarte (4.0), um das Software-Update für die Kompatibilität mit dem DTCO 4.1 zu erhalten.

Seit dem 15.06.2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.

Dies wurde bereits mit der VO (EU) Nr. 165/2014 festgelegt. Zweck der Verordnung ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden.

Eine Umrüstpflicht für ältere Fahrzeuge bestand in 2022 und 2023 noch nicht. Fahrzeuge mit Erstzulassung seit Mai 2006 müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber (digitales EU-Kontrollgerät) ausgerüstet sein. Noch ältere Fahrzeuge, die unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen, sind in der Regel mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet.

Aber Achtung: Umrüstpflicht auf intelligente Tachographen der 2. Generation im grenzüberschreitenden Verkehr!
Lkw mit analogen oder digitalen Tachographen müssen bis Ende 2024 umgerüstet werden, Lkw mit intelligentem Tachograph der 1. Generation müssen bis Sommer 2025 umgerüstet werden und Lkw zwischen 2,5 t und 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen ab Mitte 2026 ausgerüstet sein.

Spätestens alle 90 Tage muss der Massenspeicher des digitalen Tachographen ausgelesen werden. Die auf den Fahrerkarten aufgezeichneten Daten müssen spätestens nach 28 Tagen ausgelesen werden. Die Frist beginnt dabei jeweils mit dem 1. Tag der Aufzeichnung.

Unternehmer sind laut Gesetz dazu verpflichtet, die ausgelesenen Daten mindestens für zwei Jahre zu speichern. Darüber hinaus sind von den gespeicherten Daten Sicherheitskopien zu erstellen und diese gesondert an einem sicheren Ort zu verwahren.

Das Datenmanagement im Detail

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