Ab 1. Juli 2026 gelten die EU-Sozialvorschriften und somit auch die Aufzeichnung per Fahrtenschreiber für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 2,5 t zulässige Höchstmasse.
Wer Güter für Dritte gegen Entgelt mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t grenzüberschreitend befördert oder Kabotagebeförderungen durchführt, benötigt dafür seit dem 21.5.2022 eine güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis, die sogenannte EU-Lizenz.
Ab dem 1.7.2026 gilt ab der "mehr als 2,5 t - Grenze" bei grenzüberschreitenden Beförderungen sowie Kabotagebeförderungen zusätzlich die Pflicht, im Fahrzeug einen Fahrtenschreiber Version 2 der zweiten Generation, zum Beispiel ein DTCO 4.1, eingebaut zu haben und die Fahrten personenbezogen aufzuzeichnen. Fahrzeuge, die nicht mit einem entsprechenden Fahrtenschreiber aus- oder nachgerüstet werden können, dürfen für derartige Beförderungen (ab dem 1.7.2026) nicht eingesetzt werden.
In Deutschland besteht Stand Mai 2023 noch Unklarheit darüber, in welchem Wortlaut die Anpassung der nationalen Rechtsgrundlagen (Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung) an das durch das EU-Mobilitätspaket I geänderte EU-Recht erfolgen wird. Erst nach der Anpassung dieser Rechtsgrundlagen ist klar, ob in Deutschland ansässige Frachtführer auch bei Beförderungen, die ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, mit Fahrzeugen zwischen mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässiger Höchstmasse Aufzeichnungen per Fahrtenschreiber anfertigen müssen. Stand Mai 2023 sind in Deutschland Güterbeförderungen für Dritte gegen Entgelt ab einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,8 t aufzeichnungspflichtig (per "Tageskontrollblatt" oder per Fahrtenschreiber, wenn ein solcher eingebaut ist), sofern keine Ausnahme nach Paragraf 1 oder 18 der Fahrpersonalverordnung greift.
Kabotagebeförderungen sind Beförderungen, die innerhalb eines Staates durchgeführt werden, in dem der Frachtführer/Spediteur keine Niederlassung hat. Zum Beispiel eine Beförderung eines deutschen Frachtführers zwischen Warschau und Danzig in Polen.