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Der neue DTCO 4.1 entspricht den neuesten Sicherheitsstandards und Anforderungen der EU. Um die relevanten Tachographen-Daten und die Daten der neuen Fahrerkaten herunterladen zu können, benötigen die Downloadtools DLK Pro Downloadkey S und DownloadTerminal jeweils ein Software-Update.

Die Updates sind unter folgendem Link erhältlich:

• DLK Pro Download Key (S) (Version 3.1.2): VDO Fleet – Downloads

• VDO SmartTerminal ((Version 2.2.1): VDO SmartTerminal

Alle älteren DLK Download Key Pro (vor November 2019) benötigen eine DLK Pro Lizenzkarte (4.0), um das Software-Update für die Kompatibilität mit dem DTCO 4.1 zu erhalten.

Der neue DTCO 4.1 entspricht den neuesten Sicherheitsstandards und Anforderungen der EU. Um die relevanten Tachographen-Daten und die Daten der neuen Fahrerkaten herunterladen zu können, benötigen die Downloadtools DLK Pro Downloadkey S und DownloadTerminal jeweils ein Software-Update.

Die Updates sind unter folgendem Link erhältlich:

• DLK Pro Download Key (S) (Version 3.1.2): VDO Fleet – Downloads

• VDO SmartTerminal ((Version 2.2.1): VDO SmartTerminal

Alle älteren DLK Download Key Pro (vor November 2019) benötigen eine DLK Pro Lizenzkarte (4.0), um das Software-Update für die Kompatibilität mit dem DTCO 4.1 zu erhalten.

Nein - Es ist keine neue Fahrerkarte erforderlich.
Ein Pflichtumtausch gültiger Fahrerkarten ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine bestehende Fahrerkarte kann also bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden. Die neue Fahrtenschreiberversion ab 21.8.2023 kann auch mit älteren Fahrerkarten "arbeiten" (G1- oder G2V1-Fahrerkarte).

Hinweis:
Fahrerkarten der älteren Generation (G2V1, Einführung in 2019 und Ausgabe bis Juli 2023) können die erweiterten Aktivitäten wie z. B. die automatische Erkennung von Grenzübertritten und die Erfassung von Be- und Entladevorgängen nicht erfassen. In diesen Fällen werden die neuen Aktivitäten nur im Massenspeicher des Tachographen gespeichert und sind auf dem Tagesausdruck des Fahrzeugs ersichtlich

Die Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarte bleibt gültig bis zum regulären Ablauf. Die Anmeldung am DTCO® 4.1 bleibt unverändert wie bei den digitalen und intelligenten Vorgängermodellen.

Ja. Der Fahrer muss am Anfang und am Ende seiner Tätigkeit weiterhin eine Landeingabe vornehmen.

Die Landeingabe am Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit muss der Fahrer auch beim DTCO 4.1 manuell vornehmen. Diese Eingaben können über das Eingabemenü des Fahrtenschreibers erfolgen oder im Zuge der Eingaben, die beim Stecken und Entnehmen der Fahrerkarte erfolgen. Der DTCO 4.1 schlägt für die manuelle Eingabe des Landes auf Basis des aktuellen Standortes des Fahrzeugs ein Land vor, wodurch die Eingabe beschleunigt erfolgen kann.

Grenzübertritte hingegen erkennt und speichert ter DTCO 4.1 vollautomatisch. Im Gerät ist eine digitale Landkarte hinterlegt, und anhand der Signale des Satelliten-Positionssystems wird das Überfahren einer Staatsgrenze automatisch erkannt. Der neue Fahrtenschreiber nimmt dem Fahrer diese Aufgabe also ab.

Ja. Jeder Fahrer muss vor Bedienung der neuen Smarttachographen geschult bzw. unterwiesen werden. So besagt das Artikel 33 der EU-Verordnung. Diese Unterweisungspflicht gilt übrigens auch für die älteren Generationen des digitalen Kontrollgeräts. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer. DTCO® Fahrerschulungen können Sie direkt über unseren Seminarkalender buchen.

Der DLK Pro Download Key S wird parallel zum DLK Smart Download Key im Portfolio von VDO bleiben. Der DLK Pro Download Key S ist die Basisversion der Download Tools, der DLK Smart Download Key stellt die Premium-Version dar.

Ab 1. Juli 2026 gelten die EU-Sozialvorschriften und somit auch die Aufzeichnung per Fahrtenschreiber für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 2,5 t zulässige Höchstmasse.

Wer Güter für Dritte gegen Entgelt mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t grenzüberschreitend befördert oder Kabotagebeförderungen durchführt, benötigt dafür seit dem 21.5.2022 eine güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis, die sogenannte EU-Lizenz.

Ab dem 1.7.2026 gilt ab der "mehr als 2,5 t - Grenze" bei grenzüberschreitenden Beförderungen sowie Kabotagebeförderungen zusätzlich die Pflicht, im Fahrzeug einen Fahrtenschreiber Version 2 der zweiten Generation, zum Beispiel ein DTCO 4.1, eingebaut zu haben und die Fahrten personenbezogen aufzuzeichnen. Fahrzeuge, die nicht mit einem entsprechenden Fahrtenschreiber aus- oder nachgerüstet werden können, dürfen für derartige Beförderungen (ab dem 1.7.2026) nicht eingesetzt werden.

In Deutschland besteht Stand Mai 2023 noch Unklarheit darüber, in welchem Wortlaut die Anpassung der nationalen Rechtsgrundlagen (Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung) an das durch das EU-Mobilitätspaket I geänderte EU-Recht erfolgen wird. Erst nach der Anpassung dieser Rechtsgrundlagen ist klar, ob in Deutschland ansässige Frachtführer auch bei Beförderungen, die ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, mit Fahrzeugen zwischen mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässiger Höchstmasse Aufzeichnungen per Fahrtenschreiber anfertigen müssen. Stand Mai 2023 sind in Deutschland Güterbeförderungen für Dritte gegen Entgelt ab einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,8 t aufzeichnungspflichtig (per "Tageskontrollblatt" oder per Fahrtenschreiber, wenn ein solcher eingebaut ist), sofern keine Ausnahme nach Paragraf 1 oder 18 der Fahrpersonalverordnung greift.

Kabotagebeförderungen sind Beförderungen, die innerhalb eines Staates durchgeführt werden, in dem der Frachtführer/Spediteur keine Niederlassung hat. Zum Beispiel eine Beförderung eines deutschen Frachtführers zwischen Warschau und Danzig in Polen.

Die §57b-Prüfung des Tachographen ist alle 2 Jahre erforderlich.
Der Zeitaufwand für diese sogenannte „periodische Prüfung“ ist fahrzeugabhängig, da die zu prüfenden Komponenten je nach Modell unterschiedlich verbaut sind. Dies betrifft vor allem den Zugang zum Geber.

VDO Fleet kann auf anderen Plattformen gar nicht oder nur bedingt, d. h. auf Umwegen, genutzt werden. Für Mac-Rechner und Linux gibt es derzeit noch keinen passenden DMM Client, d. h. der manuelle Download ist nicht möglich. Man kann VDO Fleet aber in Verbindung mit dem Automatic Uploader nutzen. Die Daten werden manuell in das Upload Verzeichnis des Automatic Uploaders kopiert und durch Ihn zu VDO Fleet übertragen.

Die webbasierte VDO Fleet Software ist responsiv und somit auch auf Tablets und Handys mit Android als Betriebssystem einsetzbar. Allerdings kann man nur Daten einsehen und keine Daten hochladen. Zu empfehlen ist daher ganz klar, die Anwendung mit einem Laptop oder PC zu bedienen.

Mit Hilfe der Connect-Schnittstelle können Daten von Ihrem Server oder Ihrer Cloud an VDO Fleet übertragen werden. Dort können alle Archivierungs- und Anwendungsfunktionen von VDO Fleet genutzt werden.

Laut EU-Verordnung sind alle Zeiten eines Fahrers lückenlos zu dokumentieren - vorzugsweise auf seiner Fahrerkarte. Ist das nicht möglich, so müssen Fahrer vor der Fahrt eine Bestätigung der Firma über die letzten 28 Tage (Fahrerbescheinigung EU Formblatt) ausstellen lassen und mitführen.

Ja. Die manuelle Umstellung von Sommer- und Winterzeit muss nach wie vor erfolgen.

Seit dem 15.06.2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.

Dies wurde bereits mit der VO (EU) Nr. 165/2014 festgelegt. Zweck der Verordnung ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden.

Eine Umrüstpflicht für ältere Fahrzeuge bestand in 2022 und 2023 noch nicht. Fahrzeuge mit Erstzulassung seit Mai 2006 müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber (digitales EU-Kontrollgerät) ausgerüstet sein. Noch ältere Fahrzeuge, die unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen, sind in der Regel mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet.

Aber Achtung: Umrüstpflicht auf intelligente Tachographen der 2. Generation im grenzüberschreitenden Verkehr!
Lkw mit analogen oder digitalen Tachographen müssen bis Ende 2024 umgerüstet werden, Lkw mit intelligentem Tachograph der 1. Generation müssen bis Sommer 2025 umgerüstet werden und Lkw zwischen 2,5 t und 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen ab Mitte 2026 ausgerüstet sein.

Die Schnittstelle der digitalen Fahrtenschreiber ist mittels EU Verordnung technisch festgelegt. Da diese Schnittstelle grundsätzlich keine schnelle Datenübertragung zulässt, ist die Geschwindigkeit des Datendownloads nur bedingt beeinflussbar.
Der Downloadprozess ist von der Datenmenge bzw. dem Downloadzeitraum abhängig. Wenn sämtliche Aktivitäten abgerufen werden, dauert es natürlich länger. Um die Downloadzeit zu verkürzen, sollte man den Downloadkey so konfigurieren, dass nur der Zeitraum seit dem letzten Download vom Fahrzeug heruntergeladen wird.

Der Datenblock „Geschwindigkeit“ fehlt. Dieser muss sowohl in den VDO Fleet-Einstellungen als auch auf dem Downloadkey unter „Spezialdaten“ ausgewählt sein.

Die Anzahl der Berichte hängt von der Benutzerstufe bzw. dem Softwarepaket ab. Die Softwarepakete sind in unterschiedlichen Varianten verfügbar. VDO Fleet ist in den Varianten Basic, Standard und Professional erhältlich.

Wenn neue Fahrerkarten (G2) und Smart Tachographen 4.0 im Einsatz sind, muss man den Downloadkey Pro upgraden. Das heißt, Sie müssen den Downloadkey erst updaten und dann mit einer Lizenzkarte einmalig freischalten oder alternativ einen neuen Downloadkey neuerer Generation erwerben, den Downloadkey Pro S.

Der Downloadkey Pro S kann mit einem kostenlosen Update auch die Daten der aktuellen Generation 2 Version 2 der intelligenten Tachographen auslesen, wie z. B. den DTCO 4.1.

Noch aktueller und speziell für den intelligenten Tachographen G2V2 optimiert ist der DLK Smart Downloadkey.

Ihr DTCO® darf ausschließlich von einer autorisierten Werkstatt verbaut, programmiert und kalibriert werden. Er muss immer auf seine Funktionsweise hin überprüft werden, wenn:

  • die periodische Prüfung ansteht (alle 24 Monate)

  • eine Reparatur am Tachographen oder am Getriebe vorgenommen wurde

  • durch einen Reifenwechsel der Umfang der Bereifung verändert wurde

  • sich die Wegimpulszahl am Fahrzeug anderweitig verändert hat

  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs gewechselt wurde

  • die UTC-Zeitangabe am Tachographen um mehr als 20 Minuten abweicht

Die Handwerkerregelung gilt für Fahrzeuge und Gespanne, die für zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen sind. Nach der EU-Verordnung Nr. 165/2014 sind Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material verwendet werden, welches zur Berufsausübung benötigt wird, von der Tachographenpflicht befreit, sofern das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt und er sich in einem Radius von 100 km Luftlinie vom Standort des Unternehmens aufhält.

Aber: Handwerker oder nicht - bei über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird für den beruflichen Gütertransport in jedem Fall ein Fahrtenschreiber verpflichtend.

Das sehen die Kontrolleure beim Fernauslesen über die DSRC-Schnittstelle, also bei der sogenannten Vorabkontrolle:

  • Letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung

  • Längste Unterbrechung der Stromversorgung

  • Sensorstörung

  • Datenfehler Weg und Geschwindigkeit

  • Datenkonflikt Fahrzeugbewegung

  • Fahren ohne gültige Karte

  • Einstecken der Karte während des Lenkens

  • Zeiteinstellungsdaten

  • Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen

  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs

  • Vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit

Nur wenn eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird, werden die jeweiligen Lkw zur genaueren Kontrolle angehalten. Eine "automatische Bestrafung" aufgrund einer nicht regelkonformen Datenlage ist nicht vorgesehen.

Nein. Über den Fahrer werden von den neuen Geräten nicht mehr persönliche Daten übertragen als vorher. Zudem haben Sie die Möglichkeit, dieses durch den Privacy-Button zu unterbinden. Welche Daten die Kontrollbehörden per Fernauslesen sehen, finden Sie oben unter " Welche Daten werden beim Fernauslesen abgefragt?"

Die automatisch erfassten Positionsdaten werden nur zum Zweck der Kontrolle im DTCO® gespeichert, aber nicht automatisch an den Unternehmer übertragen.

Nein. Da die Fernkontrolle am fahrenden Fahrzeug erfolgt, werden nur jene angehalten, die eine Auffälligkeit aufweisen. Alle Anderen bemerken die Fernkontrolle in der Regel nicht und können unbehelligt weiterfahren.

Ja. Eine weitere Anforderung der EU-Richtlinie ist die verbesserte Standortbestimmung zu definierten Zeiträumen. Die Positionsdaten eines Lkw sollen künftig automatisch bei Start und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie nach drei Stunden kumulierter Fahrtzeit aufgezeichnet werden.

Zu diesem Zweck nutzt der DTCO® 4.0 die globale Satellitenarchitektur GNNS und greift auf einzelne Satellitensysteme wie NAVSTAR GPS aus den Vereinigten Staaten, GLONASS der russischen Föderation und das europäische System Galileo zu. So ist sichergestellt, dass das Gerät stets mit einem ausreichend starken Signal versorgt wird.

Auf der Login Seite https://www.my-fis.com/Fleetservices/ gibt es neben dem „Anmelden“-Button einen Button „Kennwort vergessen“. Darüber können Sie Ihr Kennwort zurücksetzen. Bitte folgen Sie dazu den Schritten der Anleitung oder kontaktieren Sie Ihre zuständige Supporthotline.

Über den Berichtsbaum, wenn zuvor ganztägige Ereignisse erstellt worden sind, oder über das Aktivitätsfenster, in dem man auf das Dreipunkt-Symbol klickt und die Fahrerbescheinigung auswählt. Anschließend wählt man den Zeitraum und das Ereignis.

In VDO Fleet gibt es drei Möglichkeiten des manuellen Downloads.

  1. Über den Menüpunkt „Download“ gelangt man direkt in den manuellen Downloadbereich von VDO Fleet. Sie haben hier die Möglichkeit, die Kartendaten über einen mobilen Kartenleser hochzuladen.

  2. Oder Sie können die Daten von Fahrerkarten und Fahrzeugen von einem Downloadkey zu VDO Fleet hochladen.

  3. Es besteht auch die Möglichkeit, die Daten von einem PC-/Computer- oder Netzlaufwerk aus zu VDO Fleet zu übertragen.

Die aktuelle Version des Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs können Sie auf der Seite des BAG einsehen.

In VDO Fleet kann man aus dem manuellen Downloadbereich heraus direkt das Archiv abrufen, um Dateien zu kopieren oder zu löschen.

Vor dem Löschen sollten Sie sich vergewissern, dass die Archivierungsfrist verstrichen ist. Über „Archiv abrufen“ können Fahrzeuge und Fahrer gelöscht werden, wenn keine Archivdaten vorhanden sind. D. h. erst die Daten aus dem Archiv löschen und dann den Fahrer oder Fahrzeug. Sollten aber keine Archivdaten vorhanden sein, können Fahrer und Fahrzeuge über „Fahrzeugdaten“/ „Personendaten bearbeiten“ gelöscht werden.

Mit der Funktion „Fahrerbrief“ können Sie überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Bei Verstößen können Sie so Ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachkommen und den Fahrer über sein Fehlverhalten informieren.

Spätestens alle 90 Tage muss der Massenspeicher des digitalen Tachographen ausgelesen werden. Die auf den Fahrerkarten aufgezeichneten Daten müssen spätestens nach 28 Tagen ausgelesen werden. Die Frist beginnt dabei jeweils mit dem 1. Tag der Aufzeichnung.

Unternehmer sind laut Gesetz dazu verpflichtet, die ausgelesenen Daten mindestens für zwei Jahre zu speichern. Darüber hinaus sind von den gespeicherten Daten Sicherheitskopien zu erstellen und diese gesondert an einem sicheren Ort zu verwahren.

Das Datenmanagement im Detail

Über „Fahrer“ / „Personaldaten“ / „bearbeiten“ kann man für den Fahrer ein Entlassungsdatum setzen. Bitte wählen Sie den letzten Arbeitstag als Enddatum. Über „Fahrzeuge“ / „Fahrzeugdaten“/ „bearbeiten“ kann man für das Fahrzeug ein Verkaufsdatum setzen. Bitte wählen Sie den letzten Einsatztag als Verkaufsdatum.

Die Kosten für den Einbau sind abhängig vom Fahrzeugtyp und dem gewählten Abbiegeassistenzsystem. Die Nachrüstung eines Abbiegeassistenten ist bei SCHROIFF ab ca. 1.300 EUR zzgl. MwSt. erhältlich, komplett inklusive Hardware. In aller Regel nimmt der Einbau durch unsere Monteure weniger als einen Arbeitstag in Anspruch und kann in unserer Werkstatt oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.

Der Einbau von Abbiegeassistenten wird staatlich gefördert. Näheres über die Förderprogramme „De-minimis“ und „AAS“ finden Sie hier.

Vor allem Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr durch abbiegende Lkw und Busse gefährdet. Jahr für Jahr kommt es zu schweren oder gar tödlichen Unfällen. Ein Abbiegeassistent, auch Totwinkel-Assistent genannt, unterstützt und entlastet Lkw- und Busfahrer/-innen mittels optischer und akustischer Signale in kritischen Verkehrssituationen, wenn diese beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger gefährden würden.

Die Website Fleet.VDO.de aufrufen. Unter Support -> Downloads -> VDO Fleet den "VDO Fleet Tachograph Management Client Installer Windows 32/64 Bit" herunterladen. Die Datei installieren und - ganz WICHTIG - den Computer neu starten. Falls eine Fehlermeldung auftritt, müssen Windows Features installiert werden.

Das ERRU-System, kurz für European Register of Road Transport Undertaking, ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Informationen über Kraftverkehrsunternehmen auszutauschen, die in der EU niedergelassen sind.

Die Kategorien und Arten von schwerwiegenden Verstößen gegen die Unionsvorschriften für den gewerblichen Straßenverkehr sind in der EU-Verordnung 2016/403 aufgeführt.

Die EU-Verordnung und ihr ERRU-Score umfassen die lenk- und arbeitszeitbezogenen Verstöße. Die ERRU-Verstoßkategorien sind in drei Kategorien unterteilt:

  • Schwere Verstöße (Serious Infringements) (SI))

  • Sehr schwerwiegende Verstöße (Very Serious Infringements (VSI))

  • Schwerwiegendste Verstöße (Most Serious Infringements (MSI))

Wichtiger Hinweis: Die ERRU-Punktzahl selbst zählt nur die VSI-Verstöße. Jeder VSI-Verstoß führt zu Strafpunkten für Fahrer, aber auch für Unternehmen.  Sobald die maximal zulässige Punktezahl überschritten wird, kann  der Firma sogar die EU-Gemeinschaftslizenz für bis zu zwei Jahre entzogen werden.

Vor Fahrtbeginn muss der Fahrer oder die Fahrerin bei Lkw und Gespannen eine Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durchführen. So bestimmen es die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70). Die Abfahrskontrolle zählt dabei zur Arbeitszeit. Sie dient der Mängelerkennung und auch vorbeugend der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges im Straßenverkehr.

Laut EU -Verordnung 2019/2144 sind Abbiegeassistenten seit dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und seit dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Kraftomnibusse und Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) Pflicht. Mit der „Aktion Abbiegeassistent“ (AAS) setzt das BMVI bereits jetzt Anreize für eine freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenten.

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Montag bis Freitag: 07:45 – 16:30 Uhr

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