Ab August 2023 Pflicht in Neufahrzeugen

Ab 21.08.2023 in Neufahrzeugen: Smart Tachograph Version 2.

Ab dem 21. August 2023 ist die Version 2 der 2. Generation intelligenter Tachographen für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien und Nordirland sowie Island zwingend vorgeschrieben. Weitere Vorschriften zur Nachrüstung werden im internationalen Verkehr in den folgenden Jahren wirksam.

Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen 2. Generation, Version 2

  • August 2023:
    Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation, Version 2, ausgestattet sein (z. B. DTCO 4.1).

  • Ende 2024:
    In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die intelligenten Tachograph der 2. Generation, Version 1, wie z. B. der DTCO 4.0.

  • 19.08.2025:
    Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation, Version 1, ausgestattet sind, müssen umgerüstet sein. Das gilt allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

  • Juli 2026:
    Auch Nutzfahrzeuge mit 2,5t bis 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation, 2. Version, ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

Was ist neu am DTCO 4.1?

Der neue Tachograph entspricht den Änderungen der Verordnung (EU) 2016/799 gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 vollumfänglich. Das Gerät eignet sich zur Erfassung von Grenzüber￾tritten bei Kabotagefahrten, Be- und Entladevorgängen und für Berechnungen zur Arbeitszeiterfassung sowie der neuen verkürzten Ruhezeit, die zweimal hintereinander eingelegt werden kann. Dank modernster Komponenten ist der DTCO® 4.1 noch schneller und bedienungsfreundlicher als seine Vorgängermodelle. Dies sind die wichtigsten Neuerungen der neuen Geräteversion für Fahrer und Flotten:

GNSS

  • Positionsauthentifizierung über Galileo OSNMA

  • Automatische Erkennung und Aufzeichnung von Grenzübertritten

  • Manuelle Positionseingabe für Be- und Entladevorgänge

  • Automatische Positionsaufzeichnung alle 3 Stunden (kumuliert)

  • Datenschutz und Datensicherheit

  • Genehmigung zur Weitergabe persönlicher Daten über die ITS-Schnittstelle

  • Cybersicherheit gemäß ISO/IEC-15408-Standard

DSRC

  • Erweiterung auf 25 RTM-Nachrichten

  • Fernüberwachung von Lenkzeiten

  • Überprüfung der Positionsauthentifizierung

Bluetooth®/ITS

  • Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte oder Smartphone

  • Herunterladen der Tachographendaten über Bluetooth®

  • Mehr Freiheit für App-Entwickler

Remote Download Gen2v2-Struktur

  • Remote Download mit neuen Datei-Informationen

Geeignet für neue Gen2v2-Karten

  • Mit erweitertem Dateisystem, basierend auf Gen2v1

  • Speicherplatz für mindestens 56 Kalendertage

  • Abwärtskompatibel mit allen Generationen von Tachographenkarten

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