Seit dem 21. August 2023 ist die 2. Generation intelligenter Tachographen für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien und Nordirland sowie Island zwingend vorgeschrieben. Weitere Vorschriften zur Nachrüstung werden im internationalen Verkehr in den folgenden Jahren wirksam.
Zeitplan:
August 2023:
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation, Version 2, ausgestattet sein (z. B. DTCO 4.1).
Ende 2024:
In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die intelligenten Tachograph der 2. Generation, Version 1, wie z. B. der DTCO 4.0.19.08.2025:
Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation, Version 1, ausgestattet sind, müssen umgerüstet sein. Das gilt allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Juli 2026:
Auch Nutzfahrzeuge mit 2,5t bis 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation, 2. Version, ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Bringen Sie Ihre Download-Geräte auf den neuesten Stand.
Um die relevanten Tachographen-Daten und die Daten der neuen Fahrerkaten herunterladen zu können benötigen die VDO Download Tools ein Software-Update.
Die Updates sind unter folgendem Link erhältlich:
• DLK Pro Download Key (S) (Version 3.1.2): VDO Fleet – Downloads
• VDO SmartTerminal ((Version 2.2.1): VDO SmartTerminal
Alle älteren DLK Download Key Pro (vor November 2019) benötigen eine DLK Pro Lizenzkarte (4.0), um das Software-Update für die Kompatibilität mit dem DTCO 4.1 zu erhalten.