Schonfrist endet am 28.02.2025

Letzte Chance für die Tachographenumrüstung auf G2V2.

Das Jahr 2025 hat bereits begonnen, und somit sollte ein Großteil der Nutzfahrzeuge in Europa, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, inzwischen mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation (G2V2) ausgestattet sein. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Viele Flottenbetreiber zögerten noch bis über das Jahresende hinaus, sodass nun hohe Strafen drohen. Noch ist aber Gelegenheit für die Umrüstung, denn es gibt eine zweimonatige Schonfrist.

Die gesetzliche Vorgabe, dass in allen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend unterwegs sind, die alten analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation bis spätestens 31. Dezember 2024 durch die neuen intelligenten Tachographen der zweiten Generation ersetzt werden müssen, bleibt unverändert. Kurz vor den Feiertagen haben die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten jedoch entschieden, den Unternehmen eine zweimonatige Fristverlängerung zu gewähren. Diese soll es den Flottenbetreibern ermöglichen, noch ausstehende Nachrüstungen durchzuführen. Bis zum 28. Februar 2025 verzichten die europäischen Kontrollbehörden daher auf die Verhängung von Strafen.

Strafen ab dem 1. März 2025

Ab dem 1. März 2025 gibt es allerdings keinen Aufschub mehr. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass ein Fahrzeug weiterhin mit einem veralteten Fahrtenschreiber unterwegs ist, drohen empfindliche Bußgelder. In Deutschland beträgt die Strafe beispielsweise 1.500 Euro, in den Niederlanden sogar 4.400 Euro pro Verstoß. In einigen europäischen Ländern, wie Griechenland, kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Zypern sieht in solchen Fällen sogar Freiheitsstrafen vor.

Jetzt handeln!

Betreiber von Flotten mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen im internationalen Verkehr, die noch mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der ersten Generation ausgestattet sind, sollten dringend handeln und auf moderne Systeme wie den VDO DTCO 4.1 umstellen.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne zur Nach- und Umrüstung Ihrer Fahrzeuge.

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